Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bildungsstätte “BiB“
I Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenzräumen und Gästezimmern sowie für alle damit
zusammenhängendenweiteren Leistungen der Bildungsstätte BiB.
2. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen und
Lieferungen bzw. Nutzung der Zimmer und/oder Räume gelten
unsere AGB als angenommen.
II Vertragsabschluss und –partner
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung
der Bildungsstätte BiB an die Tagungsleiterin/den Tagungsleiter
des Gastkurses zu Stande, bei der Überlassung von
Gästezimmern bereits durch die Antragsannahme bzw. Buchung per Email, wenn die BiB dem nicht widerspricht..
2. Vertragspartner sind die Bildungsstätte BiB
(im Folgenden die Bildungsstätte) und die Tagungsleiterin/der Tagungsleiter
bzw. der Gast (im Folgenden: der Kunde).
3. Die Bildungsstätte ist eine Einrichtung der gemeinnützigen
Unternehmergesellschaft „ Begegnung im Burgholz“ (BiB).
III Leistungen, Preise, Zahlungen
1. Die Tagessätze enthalten die gebuchten Verpflegungswünsche.
2. In allen Seminarräumen ist Internet-
Zugang über WLan möglich, nicht in den Gästezimmern.
Es besteht kein Recht auf Nutzung des Internets mittels LAN und WLAN
3. Die Bildungsstätte stellt dem Kunden gegen Gebühren und
nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung Materialien und Geräte
für die Seminargestaltung zur Verfügung.
4. Die Bildungsstätte hält eine begrenzte Zahl von kostenfreien
Parkplätzen bereit. Ein Anspruch des Kunden auf einen Parkplatz
oder die Reservierung von Stellplätzen besteht nicht. Es ist nicht erlaubt auf den Wald und Wiesenflächen der BiB zu parken. Das Parken auf dem Gelände der BiB geschieht in jedem Falle auf eigene Gefahr. Für Schäden an Fahrzeugen haftet die BiB in keinem Fall.
5. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der von der Bildungsstätte allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch jährlich um 10%, erhöht werden.
Grundsätzlich sind die vereinbarten Preise für Leistungen der BiB spätestens 7 Tage vor in Anspruchname, im Voraus, zu bezahlen. Abweichungen benötigen die Schriftform.
6. Die Preise können von der Bildungsstätte ferner geändert werden, wenn
der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Leistungen
der Bildungsstätte wünscht und die Bildungsstätte dem zustimmt.
7. Eine Änderung der Teilnehmerzahl und der weiteren Leistungen
muss spätestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der
Hausbelegung schriftlich mitgeteilt werden.
Veranstaltungen die als Angebote auch von der BiB angeboten werden,
sind ebenfals vor Beginn der Veranstaltung abzusprechen.
8.Eine Änderung der Teilnehmerzahl nach oben bedarf der
Zustimmung der Bildungsstätte. Es wird die tatsächliche
Teilnehmerzahl berechnet.
9.Wird die vereinbarte Teilnehmerzahl um mehr als
10% unterschritten und diese Änderung der Bildungsstätte
nicht bis zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn
schriftlich mitgeteilt, stellt die Bildungsstätte ein Ausfallentgelt
in Rechnung:
a) Wenn die Veränderung schriftlich bis zu 7 Tage vor
Veranstaltungsbeginn bzw. Anreise mitgeteilt wird: 25% der für die
nicht in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten
Zahlungen;
b) Wenn die Veränderung schriftlich bis zu 2 Tage vor
Veranstaltungsbeginn bzw. Anreise mitgeteilt wird: 50% der für die
nicht in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten
Zahlungen;
c) Bei kürzerfristigen Änderungen stellt die Bildungsstätte
die vertraglich vereinbarten (gebuchten) Leistungen in vollem Umfang
in Rechnung.
Bei Nichtanreise kann die BiB 100% der gebuchten Leistungen verlangen.
10.Rechnungen der Bildungsstätte ohne Fälligkeitsdatum
sind sofort ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
11.Der Kunde erhält eine Gesamtrechnung. Einzelabrechnungen
sind nur in Ausnahmen möglich und bedürfen der vorherigen
schriftlichen Vereinbarung. Die Bildungsstätte erhebt für diese
Dienstleistung eine Verwaltungsgebühr von 5 Euro pro gestellte
Rechnung. Übernachtungskunden(Einzelpersonen) erhalten spätestens am Abreisetag die Rechnung. Der Kunde hat kein Recht auf postalische Zustellung der Rechnung.
Bei bis zu 3 Übernachtungen(Einzelpersonen) muss die Rechnung für Unterkunft und Verpflegung im Voraus beglichen werden.
12. Die vorläufigen Gesamtkosten für Gruppenreisen,Gruppenübernachtungen, Seminare, Klassenfahrten o.ä. sind grundsätzlich bis spätestens 7 Tage vor Ankunft auf das Konto der BiB zu überweisen.
IV Rücktritt der Bildungsstätte
1. Die Bildungsstätte ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
-höhere Gewalt oder andere von der Bildungsstätte nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
Gästezimmer/ Veranstaltungen unter irreführender oder falscher
Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden, in Person des
Kunden oder dessen Vertreters, oder des Zwecks,gebucht werden.
2. Die Bildungsstätte ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten:
- Wenn der Kunde offensichtlich alkoholisiert ist oder unter sonstigem Drogeneinfluss steht.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung.
3. Die Bildungsstätte hat den Kunden von der Ausübung des
Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt der Bildungsstätte entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
V Rücktritt des Kunden (Abbestellung)
1. Bei Rücktritt des Kunden von dem mit der Bildungsstätte
geschlossenen Vertrag ist die Bildungsstätte berechtigt, die
vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, auch wenn
der Kunde diese nicht in Anspruch nimmt.
In Rechnung gestellt werden:
a) Wenn die Kündigung schriftlich 2 Monate bis 7 Tage
vor Veranstaltungsbeginn erfolgt: 50% der vereinbarten
Zahlungen
b) Bei kürzerfristiger Kündigung stellt die Bildungsstätte die
vertraglich vereinbarten Leistungen in vollem Umfang in Rechnung.
2. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Bildungsstätte oder einer
von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
VI Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Gästezimmer und Tagungsräume
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Gästezimmer und Tagungsräume.
2. Gebuchte Gästezimmer stehen dem Kunden ab 12 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung. Die Anreise ist am vereinbarten Tag bis 18 Uhr möglich.
Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Bildungsstätte.
3. Selbstversorger sind für die Reinigung und Sauberhaltung der bereitgestellten Selbstversorgerräume (Küche, Aufenthaltsräume etc. selbst verantwortlich. Der Müll ist selbst zu entsorgen. Hierfür können die ausgewiesenen Müllbehälter der BiB verwendet werden. Alle genutzen Räumlichkeiten sind bei Beendigung des Aufenthaltes besenrein zurück zu geben. Kücheneinrichtungen und geliehene Dinge (z.B. Fernbedienungen für TV etc. sind vollständig und gereinigt zurück zu geben. Spülmaschinen sind leer zurück zu geben.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Gästezimmer der Bildungsstätte spätestens
um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen und die Zimmerschlüssel zurück zu geben.
4. Die Seminarräume und die vereinbarten weiteren Leistungen werden durch
die Bildungsstätte termingerecht bereitgestellt. Der Kunde erhält bei seinem
Eintreffen im Büro der Bildungsstätte die Schlüssel für die bereitgestellten
Seminarräume und gibt diese nach Abschluss seiner Veranstaltung
wieder zurück.
5. Materialien und technische Geräte werden dem Kunden termingerecht und
funktionsüberprüft bereitgestellt. Die Bedienung der Materialien und Geräte
erfolgt ausschließlich durch den Kunden.
6. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die ihm überlassenen Seminarräume
abgeschlossen und alle Lichter und Geräte ausgeschaltet sind, wenn sie von ihm und seiner Gruppe nicht genutzt
werden.
7. Der Kunde beachtet die Hausordnung.
VI Technische Einrichtungen
1. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße
Rückgabe von technischen Einrichtungen und Geräten, die ihm von der
Bildungsstätte zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
VII Haftung der Bildungsstätte
1. Die Bildungsstätte haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt
auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit der Bildungsstätte zurückzuführen sind.
2. Für eingebrachte Sachen im Gästezimmer sowie in den Tagungsräumen
haftet die Bildungsstätte nicht.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz der Bildungsstätte
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu
Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück
der Bildungsstätte abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalt haftet die Bildungsstätte nicht.
VIII Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände
befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in
der Bildungsstätte. Die Bildungsstätte übernimmt für Verlust, Untergang
oder Beschädigung keine Haftung.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen
zu entsprechen.
IX Haftung des Veranstalters für Schäden
1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer, bzw. -besucher, Mitarbeiter oder Dritte aus seinem
Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Reinigungskosten bei stark verschmutzte Zimmern betragen 25,00€ pro Zimmer. Für Gasträume, Seminarräume und Küche und alle übrigen Räumlichkeiten inkl. Aussenbereich wird in diesem Falle eine Reinigungsgebühr in Höhe von je 100,00€ fällig und ist direkt vor Ort zu zahlen.
Bei Verlust oder Diebstahl des Schlüssels für die Eingangtür der BiB muss das gesamte Zentralschliesssystem ausgetauscht werden. Die Kosten hierfür trägt in jedem Fall der Kunde. Bei Verlust oder Diebstahl des Zimmer- bzw. Seminarraumschlüssels trägt die Kosten der Erneuerung ebenfalls der Kunde in Höhe der tatsächlichen Kosten.
X Datenschutz
1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Anmeldung und durch Teilnehmerlisten erhoben und elektronisch verarbeitet werden, nutzt die Bildungsstätte BiB ausschließlich zur Abwicklung der vertraglich vereinbarten
Leistungen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
2. Für die Bewerbung ihrer eigenen Veranstaltungen und Angebote verwendet
die Bildungsstätte ausschließlich Anschriften von Personen, die dazu
ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt haben.
XI Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder
dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wuppertal
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für Veranstaltungen unwirksam
oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.